Während Fußball-EM: Darf ich meine Wohnung an Fans untervermieten?

Zwischen dem 14. Juni und 14. Juli wird es voll in Nordrhein-Westfalen. Die Fußball-EM lockt Zehntausende Fans aus ganz Europa in unsere Städte. Schlafplätze sind während der EM rar, warum nicht die eigenen vier Wände vermieten. Geht das so leicht? Wir haben mit einem Rechtsanwalt gesprochen.

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Im Sommer wird das Geschäft auf Wohnungs- und Häuservermietungsseiten wie beispielsweise Airbnb florieren. Die Fußball-Europameisterschaft zwischen dem 14. Juni und 14. Juli lädt Fans aus dem gesamten Kontinent nach Deutschland ein. Nur wo sollen die alle schlafen? Der ein oder andere will helfen und gleichzeitig etwas Geld machen, indem die eigenen vier Wände zur Untermiete bereitstehen könnten. Nur: Ist das so einfach möglich?

Vorteil Eigentumswohnung

Eigentümer sind in dieser Hinsicht klar im Vorteil. Die rechtlichen Hürden sind hier deutlich geringer. Außer, es stehen gewisse Klauseln in der Hausordnung, die eine Vermietung strikt ablehnen. Wer Mieter ist, muss sich zwingend das O.k. vom Vermieter abholen. Im schlimmsten Fall könnte nämlich die Kündigung drohen. Es gibt auch noch ein paar rechtliche Hürden, die beachtet werden müssen. Bis zu 90 Tage kann der eigene Wohnraum "zweckentfremdet" werden. Studentinnen und Studenten dürfen das sogar für 180 Tage im Jahr machen. Für alles, was über diesen Werten liegt, gibt es Bestimmungen, die von der jeweiligen Kommune abhängig sind. Bei manchen Städten wird es noch etwas komplizierter.

© X/UEFA 2024
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Wohnraum-ID für bestimmte Städte - darunter EM-Spielorte

Hier wird nämlich eine Wohnraum-ID fällig. Das hat uns Rechtsanwalt Arndt Kempgens mitgeteilt. "Betroffen sind momentan die Städte Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster. Die Wohnraum-ID wird benötigt, bevor man etwas vermietet." Wichtig in diesem Kontext: Dortmund, Düsseldorf und Köln sind Spielorte der EM.

Die ID kann allerdings ziemlich einfach online beim Bauportal der Landesregierung NRW beantragt werden. Den entsprechenden Link findet ihr hier. Hintergrund ist im Übrigen, dass in diesen Städten Wohnraum eh schon knapp ist und so festgestellt werden kann, wie lange welcher Wohnraum nicht dauerhaft vermietet wird, sondern zum Beispiel an Touristen.

Mieteinahmen versteuern?

Nun fragt sich wahrscheinlich noch der ein oder andere, ob es nötig ist, die Mieteinnahmen zu versteuern. Die Grenze liegt bei 520 Euro. "Das ist kein Freibetrag, ab dem man etwas bezahlen muss. Es ist so: Wenn ich nur ganz geringfügig und unter 520 Euro vermiete, ist das steuerfrei. Wenn ich über 520 Euro im Jahr dadurch einnehme, ist alles steuerpflichtig", sagt Anwalt Kempgens. Es ist also ratsam, die Mieteinnahmen in der kommenden Steuererklärung anzugeben.


Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen© RA Kempgens
Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen
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Wer kommt für Schäden auf?

Wer seine Wohnung über Airbnb in der Fußballzeit vermietet, bekommt natürlich keine Garantie dafür, dass alles heile bleibt. Doch was passiert eigentlich, wenn tatsächlich Schäden in der Wohnung entstehen? "Wenn Untervermieter etwas beschädigen, müssen sie es grundsätzlich bezahlen. Als Vermieterin oder Vermieter lohnt es sich also, vorher Fotos der einzelnen Räume zu schießen, damit man beweisen kann, wer etwas kaputtgemacht hat", rät Kempgens. Sollte es zu Lärmbelästigungen kommen, weil die Fans noch eine Party schmeißen, könnte es im Anschluss an die Vermietung sicherlich Probleme mit Nachbarinnen oder Nachbarn geben. Der Anwalt dazu: "Wenn man die Wohnung untervermietet, sollte man schon solche Dinge klarstellen, dass ab einer gewissen Uhrzeit Nachtruhe herrscht."

Da die Nachtruhe (22 Uhr bis 6 Uhr) in den rund 30 Tagen während der Fußball-Europameisterschaft wahrscheinlich nicht nur in den vier Austragungsorten ausgehebelt werden könnte, lohnt sich ein Blick auf die Regeln in der eigenen Kommune oder Stadt.

Autoren: Joachim Schultheis & Nina Tenhaef

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