5 Jahre für Gefährliche Körperverletzung

Haftstrafe nach Messerattacke im Obdachlosenheim

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Im Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke in einem Obdachlosenheim ist der angeklagte Herner verurteilt worden. Das Landgericht Bochum hat fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt. Im Obdachlosenheim an der Buschkampstraße hatte der Angeklagte Mitte Januar einen Mitbewohner mit einem Küchenmesser hinterrücks niedergestochen. Ursprünglich war der Herner wegen Mordversuchs angeklagt, doch das ließ sich laut Gericht nicht mehr halten.

Immer wieder hatte es Streitereien zwischen Opfer und Täter gegeben. Auch in der Tatnacht war die Stimmung aufgeheizt, bis der 27-Jährige dem Mitbewohner drei Mal in den Rücken gestochen, kurz innegehalten und dann geflohen ist. Wegen genau dieses Innehaltens ist das Gericht jetzt nicht mehr von einem Mordversuch ausgegangen. Allerdings hat die Kammer ein Jahr Haft mehr verhängt als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die wollte vier Jahre.

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