Ab 2023: Mehrwegverpackungen für das Essen to go

Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland eine Mehrwegpflicht für Restaurants, Kantinen, Cafés und viele andere Betriebe. Es gibt aber Ausnahmen, nicht jeder Betrieb muss sich an die Mehrwegpflicht halten. Wir erklären euch, wo was gilt.

(dpa) - Kunden haben künftig ein Anrecht darauf, ihre To-Go-Speisen und -Getränke in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Das besagt die sogenannte Mehrwegangebotspflicht, die vom 1. Januar 2023 an gilt. Der Bundestag hatte diese im Mai 2021 beschlossen. Doch was bedeuten die neuen Vorgaben, für wen gelten sie, und was ändert sich für die Gastrobranche? Ein Überblick.

Das gilt ab dem 1. Januar

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. So sollen laut Bundesumweltministerium insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks müssen beispielsweise zukünftig entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf allerdings nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Es ist aber erlaubt, die Mehrwegverpackung gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. Kontrolliert wird die Einhaltung von den Landesbehörden. Die Länder entscheiden selbst, ob sie die Aufgaben etwa an Kommunen abgeben.

Für wen gilt die Novelle?

Die neue Pflicht muss von all jenen eingehalten werden, die mit Essen oder Getränken befüllte Take-away-Verpackungen an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen: Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Cateringbetriebe.

Ausnahmen von der Mehrwegpflicht

Die folgenden Betriebe sind nicht verpflichtet, Mehrwegverpackungen anzubieten:

  • Betriebe, mit weniger als 5 Angestellte
  • Betriebe, deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht überschreitet
  • Lieferdienste müssen keine Mehrwegbehälter nutzen

Das bedeutet jedoch nicht, dass kleinere Unternehmen nichts ändern müssen. Sie müssen ab Januar aktiv darauf hinweisen, zum Beispiel mit Informationstafeln, dass die Kunden ihre eigenen Becher oder Schalen für ihre Speisen oder Getränke mitbringen dürfen. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, dass sie ihren Gästen auf Wunsch auch ihre selbst mitgebrachten Sachen befüllen

Wie groß ist die Abfallmenge durch Verpackungen?

Laut Verbraucherzentrale Berlin produzieren die Bürger in Deutschland 770 Tonnen Verpackungsmüll pro Tag durch Mitnahme-Verpackungen für Speisen und Getränke. Eine vom Umweltbundesamt beauftragte Studie ergab, dass allein Einwegkunststoffprodukte - etwa To-Go-Becher, Lebensmittelverpackungen, Tragetaschen, Zigarettenkippen - einen kommunalen Reinigungsaufwand von rund 434 Millionen Euro im Jahr verursachen. Laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sind Pizzakartons und Alu-Schalen dabei noch nicht mitgerechnet. Für den VKU ist die Mehrwegpflicht deswegen "ein wichtiger Baustein gegen die zunehmende Vermüllung des öffentlichen Raums und für mehr Abfallvermeidung". Entscheidend werde aber sein, dass sich Verbraucher bewusst dafür entscheiden. Außerdem hofft der Verband auf Pool-Lösungen in den Kommunen. "Die Bürgerinnen und Bürger sollten beispielsweise einen Mehrweg-Becher überall zurückgeben können, egal, wo er oder sie ihn gekauft hat", sagte ein VKU-Sprecher.

Autorin: Antonia Röper (mit dpa)

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