Ab heute gilt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht

Davon betroffen sind zum Beispiel die Pflege- und Alteneinrichtungen.

Impfung, Impfen, Covid, Covid 19, Corona, Coronavirus, Virus, Spritze, Arzt, Medizin, Doktor
© Studio Romantic / shutterstock.com

Bis gestern mussten die Mitarbeiter ihrem Chef entweder einen Impfnachweis oder ein Attest, warum nicht geimpft werden konnte, vorlegen. Wer das nicht macht oder kann, muss mit Konsequenzen rechnen. Bis aber zum Beispiel ein Bußgeld verhängt wird, kann es noch dauern. Zuerst nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zu den ungeimpften Mitarbeitern auf. Sollte nach einer Frist dann immer noch kein Nachweis vorgelegt werden, könnte ein Bußgeld bis 2500 Euro fällig werden. Das Gesundheitsamt könnte dann auch verbieten, dass ungeimpfte Beschäftigte die Einrichtung betreten. Beim Land NRW wird von rund 100.000 Ungeimpften in dem Bereich ausgegangen.

skyline