Ärger mit 1N Telecom

Herner Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht

Verbraucherzentrale Herne
© Foto Radio Herne

Viele Hernerinnen und Herner beschweren sich zur Zeit bei der Verbraucherzentrale über unerwünschte Briefe des des Telekommunikationsanbieter 1N Telecom. Darin bewerbe das Unternehmen, einen Telefontarif, so die VZ. Viele hätten das Angebot auch unterschrieben, weil sie annahmen, dass es sich um ein Schreib der Telecom handele. Das sei aber nicht der Fall. Die Verbraucherschützer raten, Absender eines Briefs immer genau zu prüfen und Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung des tatsächlichen Anbieters zu vergleichen.

Weitere Tips:

- Ungewollte Vertragsschlüsse

Haben Verbraucher:innen ein per Brief erhaltenes Angebot unterschrieben zurückgeschickt, können sie noch 14 Tage lang den Vertrag widerrufen. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Der Widerruf sollte durch ein Einwurfeinschreiben nachweisbar verschickt werden. Wenn der Anbieter trotzdem ein Willkommens- oder Annahmeschreiben verschickt, die Betroffenen ihren Widerruf aber nachweisen können, sollte der Anbieter aufgefordert werden, sich an den Widerruf zu halten. 


-Datenverarbeitung und Datenherkunft

Wenn in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher:innen zuvor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Unternehmen sind ebenfalls dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Herne Freiligrathstr. 12 44623 Herne Tel. (02323) 96042 50 Fax (02323) 96042 57 herne @ verbraucherzentrale.nrw www.verbraucherzentrale.nrw Daten Auskunft zu geben. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür jeweils Musterbriefe bereit. 


-Beschwerde einreichen

Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.


-Weiterführende Infos und Links:

Musterbrief zum Widerspruch gegen Datenverarbeitung für Direktmarketing:

www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-11/widerspruch_gegen_direktmarketing_und_sperrung_von_daten_ggue_w erbetreibenden.pdf


Musterbrief zur Auskunft und Kopie personenbezogener Daten:

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Auskunft_nach_Art._15_DSGVO.pdf


Beschwerdeformular des LDI NRW:

www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde

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