Ärztin zu Geldstrafe verurteilt

Medizinerin gestand Fehler bei der Geburt eines Kindes ein

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Im Prozess um den Tod eines Neugeborenen im Marienhospital in Herne ist die angeklagte Ärztin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Landgericht Bochum hat eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verhängt. Die Medizinerin hatte Fehler bei der Geburt des Kindes vor vier Jahren eingeräumt.

Bereits als die Mutter in das Krankenhaus kam, waren Anzeichen einer gefährlichen Lage für das Kind erkennbar. Wegen Sauerstoffmangel hätte das Kind schnellstmöglich mit einem Kaiserschnitt geholt werden müssen. Doch das geschah letztendlich zu spät und das Neugeborene starb anderthalb Tage später an den Folgen. Der Prozess gegen eine mitangeklagte Hebamme war bereits letzte Woche gegen die Zahlung von 3.000 Euro eingestellt worden

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