Anderthalb Jahre auf Bewährung im Stalking-Fall

Angeklagter soll Hernerin in den Selbstmord getrieben haben

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Im Verfahren um einen Herner Stalkingfall ist der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Ursprünglich war der Mann wegen Nachstellung mit Todesfolge angeklagt worden, was sich aber nicht beweisen ließ. Das Opfer der Stalking-Attacken hatte sich mit Tabletten umgebracht.

Der Mann war bereits vor knapp drei Jahren verurteilt worden. Damals hatte er eine Haftstrafe von vier Jahren erhalten wegen Nachstellung mit Todesfolge.

Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Es sei nicht nachgewiesen, dass der Angeklagte mit dem Tod der Frau habe rechnen müssen, sagten die obersten Richter. Im neuen Prozess ist das Gericht jetzt dem BGH gefolgt und hat erklärt, dass der 53-Jährige für den Tod juristisch nicht zu belangen sei.

Allerdings trage er mit Sicherheit eine moralische Schuld.

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