Anmeldungen für die weiterführenden Schulen
Veröffentlicht: Montag, 10.02.2025 08:07
Vier Anmeldetage für das nächste Schuljahr

Heute ( 10.02.) beginnen die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen für das im August beginnende Schuljahr. Dabei hat die Stadt die ursprünglichen Anmeldetermine etwas verändert. Für die weiterführenden Schulen gibt es jetzt vier anstatt wie bisher drei Anmeldetage. Für die Anmeldungen für die städtische Hauptschule gibt es jetzt nur noch drei, anstatt wie ursprünglich geplant vier Termine.
Hier geht es am Dienstag, dem 25. Februar los.
Die Anmeldungen von Schüler*innen für die Aufnahme in die 5. Klassen
der städtischen Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien für das
im August 2025 beginnende Schuljahr werden an den folgenden Tagen
entgegengenommen:
Montag, 10. Februar 2025: von 8 Uhr bis 17 Uhr (für die
Buchstaben P bis Z)
Dienstag, 11. Februar 2025: von 8 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch, 12. Februar 2025: von 8 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag, 13. Februar 2025: von 8 Uhr bis 17 Uhr (verlegter
Termin)
Die Anmeldungen von Schüler*innen für die Aufnahme in die 5. Klassen
der städtischen Hauptschule für das im August 2025 beginnende
Schuljahr werden an den folgenden Tagen entgegengenommen:
Dienstag, 25. Februar 2025: von 8 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch, 26. Februar 2025: von 8 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag, 27. Februar 2025: von 8 Uhr bis 17 Uhr
Um eine größere Menschenansammlung am ersten Anmeldetag an den
Schulen zu vermeiden, wird darum gebeten, entsprechend der
alphabetischen Einteilung nach den Nachnamen der Kinder an der
Wunschschule zu erscheinen:
1. Anmeldetag: Nachnamen, die mit den Buchstaben A bis H
beginnen
2. Anmeldetag: Nachnamen, die mit den Buchstaben I bis O
beginnen
3. Anmeldetag: Nachnamen, die mit den Buchstaben P bis Z
beginnen
Es gilt, dass jede Anmeldung, unabhängig davon, ob sie am ersten,
zweiten oder dritten Anmeldetag erfolgt, als gleichwertig betrachtet
wird. Anmeldungen am ersten Anmeldetag werden von den Schulen
gegenüber den Anmeldungen am zweiten oder dritten Anmeldetag nicht
bevorzugt berücksichtigt. Die alphabetische Einteilung ist bei der
Hauptschule nicht gegeben.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das
Familienstammbuch, das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 sowie der
ausgefüllte Anmeldeschein (wurde von der Grundschule ausgehändigt)
im Original mit einzureichen. Außerdem ist der Impfausweis zur Einsicht
des Masernschutzes des Kindes bereitzuhalten.