Babynahrung statt Bargeld - Landesarbeitgericht urteilt in kuriosem Fall

In dem Prozess um eine Kündigung wegen fehlender 115.000 Euro hat die Herner Sparkasse Recht bekommen.

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Eine solche Geschichte hat das Landesarbeitsgericht auch nicht jeden Tag auf dem Tisch, der Fall ist kurios. Die Bundesbank hatte im Jahr 2015 einen versiegelten Geldkoffer geliefert. Darin habe aber kein Geld gelegen, sagte die Mitarbeiterin damals. 115.000 Euro sollten enthalten sein, in 50-Euro-Scheinen, sie habe aber nur Waschmittel und Babynahrung gefunden. Das Problem: Normalerweise darf so ein Koffer nur zu zweit, also nach dem "Vier-Augen-Prinzip" geöffnet werden, daran hatte sich die Frau aber nicht gehalten. Die Erklärung für den Geldkoffer ohne Geld hatte ihr Arbeitgeber jedenfalls nicht geglaubt und sie entlassen. Die Angelegenheit hat dann über Jahre mehrere Gerichte beschäftigt. Auch das Amtsgericht in Herne, das die Frau in dem parallel geführten Strafprozess verurteilt hatte. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, sie hat Berufung eingelegt.

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