
© Ralph Maats - Fotolia
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Jetzt könnte dieses Verbot wieder aufgehoben werden. Oberbürgermeister Frank Dudda hatte die Entscheidung rechtlich prüfen lassen. Die Frage war: Durfte der Rat überhaupt diese Entscheidung treffen? Das Ergebnis der Prüfung lautet: Nein. So heißt es jetzt in einer Pressemitteilung der Stadt.Solch ein Verbot liege außerhalb der kommunalen Zuständigkeit.Deswegen kommt das Verbot wieder auf die Tagesordnung des Rates: Am 5. November soll der Beschluss als Wiederaufhebung erneut zur Abstimmung gestellt werden.
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