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Befreiung von Medikamenten-Zuzahlungen
© AOKNordWest
Medikamente im Pflegeheim
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Befreiung von Medikamenten-Zuzahlungen

Neues Jahr, neuer Antrag

Veröffentlicht: Dienstag, 27.01.2026 10:02

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Gesetzlich Krankenversicherte sollten jetzt prüfen, ob sie ihre Befreiung von Medikamenten-Zuzahlungen neu beantragen müssen. Darauf weist Marlene Kissel-Lux, Vorsitzende der Bezirksgruppe Herne im Apothekerverband Westfalen-Lippe, hin. Die Befreiung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Wer also 2025 befreit war, braucht für dieses Jahr (2026) einen neuen Nachweis bei der Krankenkasse – sonst müssen Apotheken die Zuzahlung einziehen. Maximal zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens müssen gezahlt werden, bei chronisch Kranken nur ein Prozent. Ihr Tipp: Den Antrag möglichst früh im Jahr stellen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

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