Bewährungsstrafe für Missbrauch der Enkelin

Ein Herner Rentner hat gestanden, sich an der damals 14-Jährigen vergangen zu haben.

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Ein Rentner aus Herne ist wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin verurteilt worden. Das Landgericht Bochum hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt. Der Angeklagte hatte gestanden, sich an dem damals 14 Jahre alten Mädchen vergangen zu haben, während die Eltern in Urlaub waren.

Die Strafe ist unter anderem deshalb so milde ausgefallen, weil der Mann geständig ist und weil die Enkelin bereits 14 Jahre alt und damit kein Kind mehr war. Der Rentner wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt. Neben der Strafe hat das Gericht auch eine Geldauflage verhängt. Der 70-jährige Herner muss 1.000 Euro an das Opfer zahlen.

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