Bund und Länder einig: Diese Entlastungen wird es geben

Auf der neuesten Ministerpräsidentenkonferenz haben sich Bund und Länder auf einen gemeinsamen Fahrplan abgestimmt, Inflations- und Energiekrise zu bewältigen. Für die Bürger wurden neue Entlastungen beschlossen.

Hendrik Wüst, aktueller und künftiger Ministerpräsident in NRW
© Land NRW/Götz

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst ging im Vorfeld optimistisch in die Verhandlungen mit der Bundesregierung. Er und seine Ministerpräsidentenkolleginnen und -kollegen haben darauf gehofft, dass man sich über viele Punkte zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürger in Deutschland endlich einig wird. Die Bund-Länder-Runde am 2. November hat dies dann auch hervorgebracht.

"Wir haken uns unter und wir lösen die Probleme unseres Landes gemeinsam", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz nach den Beratungen. Die Verständigung zur Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen sei sehr sorgfältig vorbereitet und dann zügig gefunden worden. Grundsätzlich ging es bei den Beratungen um viele bereits bekannte Vorhaben, wie die Gaspreisbremse, bei denen die Finanzierung und die Ausgestaltung im Detail bisher aber noch nicht geklärt waren.

Das wurde auf der MPK beschlossen

  • Deutschlandticket: Nachfolger für das 9-Euro-Ticket gefunden! Bund und Länder haben sich auf ein 49-Euro-Ticket, das auch "Deutschlandticket" genannt wird, geeinigt. Es soll schon zum 1. Januar an den Start gehen.
  • Gaspreisbremse: Hier wurde im Vorfeld schon einiges zu besprochen, nun gibt es auch hier einen Beschluss. Neben der Übernahme des Dezemberabschlags der Gasrechnung soll im kommenden Jahr der Gaspreis für einen bestimmten Verbrauch gedeckelt werden - ab Januar für die Industrie, für Privatkunden ab März. Die Länder wollten damit schon früher starten, setzten sich gegen den Bund aber nicht durch. Immerhin soll die Umsetzung aber schon für Februar angestrebt werden. Die geplante Strompreisbremse soll dagegen schon "zum 1. Januar 2023 entlastend wirken", wie es im Beschluss von Bund und Ländern heißt.
  • Wohngeld-Reform: Bei dieser Reform wollen sich Bund und Länder die Kosten teilen. Es bleibe dabei, dass die staatliche Hilfe für Geringverdiener zur Hälfte von den Ländern finanziert werde, heißt es im Beschluss. Eigentlich wollten die Länder das Wohngeld finanziell nicht mehr mittragen. Damit ist auch diese Hürde aus dem Weg und der staatliche Mietzuschuss für Menschen mit geringen Einkommen kann wie geplant zum 1. Januar reformiert werden. Er soll dann um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Außerdem soll er an 1,4 Millionen Bürger mehr gezahlt werden als bisher. Es geht um Kosten von 5,1 Milliarden Euro.
  • Flüchtlinge: Auch über das Thema Flüchtlinge wurde verhandelt und gestritten. Der Bund sagte den Ländern Milliardenhilfe zu, für eine bessere Koordination bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Die Hilfe wird unterteilt für ukrainische Flüchtlinge und Menschen aus anderen Ländern.
  • Härtefallregelung für Kliniken, Kultur und kleinere Unternehmen: Nicht alle Betriebe werden mit den Hilfen so über Wasser gehalten werden können. Daher greifen bald Härtefallregelungen. Acht Milliarden Euro soll beispielsweise an Kliniken und Pflegeeinrichtungen gehen. Auch würden Kulturbereiche und kleine bis mittlere Unternehmen Geld erhalten. Die konkreten Pläne dazu stehen noch nicht fest.
  • Holzpellets und Ölheizungen: Hier könnte es Hilfe geben, konkret wurden Bund und Länder in diesem Punkt nicht. Es scheint, dass es hier noch Nachholbedarf gibt.

Autor: Joachim Schultheis (mit dpa)

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