Das Grundstück an der Bergstraße darf vorerst doch bebaut werden

Der vorläufige Baustopp für das umstrittene Bauprojekt an der Bergstraße in Herne-Süd wurde aufgehoben. 

Eine Straßensperre steht im Vordergrund des Bilds, im Hintergrund sieht man unscharf die Baustelle einer neuen Straße.
© Pixabay

Das Grundstück neben der Robert-Brauner-Schule, bisher ein Landschaftsschutzgebiet, darf also doch bebaut werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden. Auf Antrag des BUND hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren einen vorläufigen Baustopp verhängt.

Dagegen hatte der Investor Beschwerde eingelegt. Jetzt darf er bauen, muss am Ende aber auch das volle Risiko tragen, heißt es. Das Klageverfahren läuft nämlich noch und im schlimmsten Fall müsste er das Gebäude am Ende wieder abreißen. Im Verfahren geht es darum, ob das Grundstück an der Bergstraße vom Landschaftsschutzgebiet ausgenommen werden kann.Bis zu einem Urteil könnte es aber noch mehrere Monate dauern.

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