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Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen
© Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen
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Deko darf bleiben

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen die Halloween-Feierlichkeiten in der Siedlung Teutoburgia abgewiesen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.10.2025 11:58

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eilantrag gegen Halloween in der Siedlung Teutoburgia abgelehnt. Ein Bürger aus einem anderen Stadtteil hatte zunächst von der Stadt gefordert, gegen die Feierlichkeiten und Dekorationen in der denkmalgeschützten Siedlung vorzugehen. Als er damit keinen Erfolg hatte, wandte er sich an die Bezirksregierung Arnsberg und das Verwaltungsgericht. Sein Antrag wurde nun als unzulässig zurückgewiesen. Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt sei ersichtlich, dass er durch die Dekorationen in eigenen Rechten verletzt sein oder ein Recht auf Einschreiten der Stadt haben könnte, hieß es von den Richtern. Er habe dort weder Grundeigentum, noch wohne er dort. Abgesehen davon werde der Denkmalwert durch die Dekorationen nicht beeinträchtigt. Dieser Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Bürger kann sich noch an das Oberverwaltungsgericht für NRW wenden.

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