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Die Lehren aus Lügde - Kritik am ersten Urteil
© MKFFI NRW/H. Severin
Familienminister Joachim Stamp kritisiert die Bewährungsstrafe des Angeklagten im Lügde-Prozess.
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Die Lehren aus Lügde - Kritik am ersten Urteil

Das erste Urteil im Missbrauchsfall Lügde zeigt aus Sicht von NRW-Familienminister Stamp, dass das Strafrecht in solchen Fällen nicht ausreicht.

Veröffentlicht: Dienstag, 24.09.2019 09:38

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Joachim Stamp respektiere zwar das Urteil der Gerichts, kritisiert aber gleichzeitig, dass der Angeklagte gestern vom Landgericht Detmold zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist.

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Beim Kinder-Missbrauch zugesehen

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Der Verurteilte hatte per Internet-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern live zugesehen. Die Richter verurteilten ihn zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Therapie. Familienminister Stamp ist der Ansicht, die Strafe sei das falsche Signal. Es brauche einen anderen rechtlichen Rahmen.

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NRW-Familienminister Joachim Stamp äußert sich zum Lügde-Prozess

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Auch der Kinderschutzbund kritisiert das Urteil. Von dort heißt es, es sei für andere Täter nicht abschreckend genug.

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Minister will Standards zum Schutz von Kindern

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Als Konsequenz aus dem Missbrauchsfall von Lügde will NRW-Familienminister Stamp erreichen, dass Kindergärten, Schulen und Vereine in Zukunft gemeinsame Standards für den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt entwickeln.

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Das steht in einem Ideen-Katalog, den Stamp in Düsseldorf vorgestellt hat. Die Vorschläge sind in Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Experten und Betroffenen entstanden.

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Zentrale Anlaufstelle an öffentlichen Einrichtungen

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Bisher gibt es keine landesweit einheitlichen Regeln, um sexuelle Übergriffe bei Kindern zu vermeiden - das soll sich ändern, sagt Stamp. Er will im nächsten Jahr eine zentrale Anlaufstelle für Mitarbeiter in Schulen, Kindergärten und Jugendämtern einrichten.

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Dort soll es Hinweise und Fortbildungen zu dem Thema geben. Außerdem will er ein Expertenteam einrichten, das wie eine schnelle Eingreiftruppe von Jugendämtern gerufen kann, falls die Behörden mit einem Fall überfordert seien. Die meisten der Handlungsempfehlungen sind aber nur lose Ideen nach dem Motto: "man müsste mal". Wirkliche Durchgriffsrechte hat das Ministerium bisweilen nicht. 

Text: José Narciandi

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