Durch "Inzidenzstufe 0" noch mehr Lockerungen in Herne

Ab heute gelten in Herne die nächsten Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Das Land NRW führt die neue "Inzidenzstufe 0“ ein. Bei uns liegt die Inzidenz heute (09.07.) bei 1,9.

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Die neue Inzidenzstufe 0 gilt für alle Städte und Kreise in NRW mit einer konstanten Inzidenz unter 10 - über fünf Tage. Das ist bei uns in Herne der Fall. Gelockert wird zum Beispiel die Maskenpflicht. Sie gilt nur noch in einzelnen Bereichen, wie in Bussen, Geschäften oder Praxen. In der Gastronomie müssen keine Masken mehr getragen werden, dort wird ein Mund-Nasenschutz nur noch empfohlen.

In den Geschäften ist die Kundenzahl nicht mehr begrenzt. Clubs oder Diskos dürfen auch wieder öffnen und auch Volksfeste können unter bestimmten Voraussetzzungen wieder stattfinden.

Allerdings es bleibt dabei: Die Cranger Kirmes wird nicht stattfinden wird. Sie gilt als Großveranstaltung und bleibt abgesagt. Sobald die Inzidenz einen Grenzwert von 10 aber wieder überschreitet, gilt erneut die Stufe 1 mit ihren Einschränkungen.

Diese Lockerungen bringt jetzt "Inzidenz 0" in Herne

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  • Wer seit dem 1. Juli 2021 länger als fünf Werktage nicht im Dienst war und zur Arbeit zurückkehrt, muss einen negativen Test vorlegen, bevor er wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Das kann ein Schnelltest sein oder ein beobachteter Selbsttest. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, braucht keinen Test vorzulegen.
  • Masken müssen noch im Einzelhandel, in Banken und Sparkassen, im Öffentlichen Personennahverkehr, in Taxen und in Arztpraxen getragen werden.
  • Bei körpernahen Dienstleistungen müssen Kundschaft und Mitarbeitende weiterhin Masken tragen. Die Kontaktdaten müssen nicht mehr erfasst werden.
  • Einrichtungen dürfen selbst eine Maskenpflicht festlegen.
  • Im Einzelhandel gilt keine Personenbegrenzung mehr.
  • Bei privaten Feiern mit mehr als 50 Teilnehmenden müssen alle negativ getestet, genesen oder vollständig geimpft sein. Sollten eine oder mehrere Personen das nicht erfüllen, müssen alle Anwesenden Mindestabstände einhalten und Masken tragen.
  • In der Gastronomie müssen keine Kontaktdaten mehr hinterlassen werden, aber die Mindestabstände müssen gewahrt bleiben.
  • Negativ getestete Bedienungen in der Gastronomie müssen keine Masken mehr tragen.
  • Kleinere Volksfeste werden unter bestimmten Umständen erlaubt, die Cranger Kirmes muss dennoch in diesem Jahr ausfallen, weil sie eine Großveranstaltung ist.
  • In städtischen Gebäuden besteht weiterhin Maskenpflicht.
  • Kontaktdaten müssen in Bibliotheken, Museen und ähnlichen Einrichtungen nicht mehr angegeben werden.

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