Erstes Urteil im Babymordprozess

Mutter erhält Bewährungsstrafe

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Im Prozess um den Tod eines zehn Wochen alten Babys aus Herne hat es ein erstes Urteil gegeben. Das Bochumer Landgericht hat die Mutter wegen Misshandlung durch Unterlassung verurteilt, allerdings in einem minderschweren Fall: zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Sie hatte den verletzten Säugling nicht ins Krankenhaus gebracht. Die Mutter hatte jetzt erklärt, sie habe die Lage ihres Kindes als nicht so behandlungsbedürftig erkannt. Das konnte aber durch Chatnachrichten widerlegt werden. Der Prozess gegen den hauptangeklagten Vater geht weiter. Er soll seinen Sohn Mitte Juni zu Tode geschlagen haben, weil er so viel geschrien habe. Ihm wird Mord und Kindesmisshandlung vorgeworfen, er bestreitet das.

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