EvK lockert Besuchsverbot

Strenges Regelwerk aufgestellt

Evangelisches Krankenhaus
© EvK Herne

Die Evangelische Krankenhausgemeinschaft lockert an ihren Standorten in Herne, Castrop-Rauxel und Witten das bisher geltende Besuchsverbot.

Besuche sind ab dem nächsten Dienstag wieder möglich. Dabei müssen mehrere Regeln beachtet werden Patienten können zum Beispiel nur besucht werden, wenn sie bereits vier Tage im Krankenhaus liegen, bei kürzeren Aufenthalten ist dieses nicht möglich. In den COVID-Bereichen sind Besuche nach wie vor nicht gestattet. Ansonsten gilt: pro Patient pro Tag eine Person für 60 Minuten. Weitere Regeln und die Besuchszeiten für das EVK stehen auf radioherne.de in den Lokalnachrichten. 


EVK-Besuchsregeln:

Die Besuchszeiten sind von 11.00 bis 18.00 Uhr.

Der Besuch muss spätestens einen Tag vorher auf der entsprechenden Station telefonisch angemeldet werden.

Dieser Anruf kann nur jeweils zwischen 9.30 und 11.30 Uhr erfolgen.

Während der Dauer des Besuchs ist ein Mund-Nasen-Schutzes Pflicht, und auf die Abstandsregelung von mindestens 1,50 m ist zu achten.

Beim Betreten des Krankenhauses muss sich der Besucher erst an der Pforte melden, wo sein Termin abgeglichen wird. Hier erhält er auch eine Symptom-Checkliste und ein Datenschutz-Formular. Beides ist vor dem Betreten der Station beim Sicherheitsdienst in der Eingangshalle des EvK auszufüllen.

Nicht möglich ist ein Besuch, wenn Symptome einer Atemwegsinfektion vorliegen oder wenn der Betreffende in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Personen hatte, bei denen eine Infektion durch das Coronavirus oder ein Verdacht darauf bestand.

Das Gleiche gilt, falls es einen Aufenthalt in einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsgeschehen in den letzten 14 Tagen gegeben hat.

Für alle beschriebenen Maßnahmen gilt, dass in einzelnen Härtefällen nach persönlicher Rücksprache Ausnahmeregelungen möglich sind.

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