
© Ralf Laskowski / Radio Emscher Lippe
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Silvester(Symbolbild)
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Böller und Raketen dürfen aber nur an Silvester und Neujahr gezündet werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. In der Umgebung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Kirchen darf grundsätzlich nicht geböllert werden. Außerdem ist es verboten, Feuerwerkskörper auf Menschen oder Fahrzeuge zu werfen. Besonderer Schutz gilt dabei den Rettungskräften.
Die Herner AOK warnt in diesem Zusammenhang auch vor einem Knalltrauma, das sei eine häufige Gefahrenquelle für Hörverlust und Tinnitus. Die Krankenkasse rät dazu, Abstand zu halten.
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