Freispruch im Kindermordprozess gefordert

Verteidiger sehen Schuld nicht bewiesen

Im Prozess um die mutmaßliche Kindermörderin aus Wanne haben ihre Verteidiger einen Freispruch gefordert. Der 34- jährigen Frau seien die vorgeworfenen Tötungen ihrer Söhne im Verfahren nicht nachgewiesen worden. Zusätzlich zu dem Freispruch forderten die Anwälte, den Haftbefehl aufzuheben und ihr eine Haftentschädigung zu zahlen. Alle Gutachten und Aussagen hätten bewiesen, dass bei beiden Kindern keine rechtssichere Todesursache habe festgestellt werden können, erklärten die Verteidiger. Insbesondere sei nicht nachgewiesen, dass sie ihre Kinder erstickt habe. Eine große Rolle spielt dabei, dass die Aussage der Hauptbelastungszeugin vom Gericht für unzulässig erklärt worden war. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, sie habe ihre Kinder getötet, weil sie ihrem Party-Leben im Weg gestanden habe und hatte lebenslänglich gefordert. Das Gericht will das Urteil jetzt am 6. März sprechen.

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