Freispruch im Missbrauchsfall

Aus Mangel an Beweisen hat das Landgericht Bochum zwei Herner von dem Hauptvorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens freigesprochen. Sie haben dennoch Strafen von einem Jahr und drei Monaten erhalten – der eine mit, der andere ohne Bewährung. Auf Computern und anderen Geräten der Angeklagten hatten Ermittler Kinderpornographie gefunden, sowohl Fotos als auch Filme. Die Aussage des mutmaßlichen Opfers hat den Richtern nicht für eine vollumfängliche Verurteilung gereicht.

Es gab zu viele Ungereimtheiten. Ursprünglich war den beiden Männern – beide ehemalige Lebensgefährten der Mutter des Mädchens – schwerer sexueller Missbrauch des zur Tatzeit zehn Jahre alten Kindes vorgeworfen worden. In einem Fall sollen sie es sogar zum Sex zu dritt gedrängt haben. Die Angeklagten hatten alle Vorwürfe bestritten.

Der Mann, der eine Strafe ohne Bewährung erhalten hat ist einschlägig vorbestraft wegen Besitz von Kinderpornos

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