Gefährlicher Spaß

Die Bundespolizei warnt erneut davor, von Brücken aus in den Rhein-Herne-Kanal zu springen.

Die Bundespolizei erneuert ihre Warnung davor, von Brücken in den Rhein-Herne-Kanal zu springen. Das sei nicht nur lebensgefährlich, das könne schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Moderne Züge näherten sich zum Beispiel fast lautlos und könnten je nach Windrichtung erst spät wahrgenommen werden, so die Bundespolizei. Außerdem entstehe beim Klettern auf Bahnanlagen eine gefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz, das unter einer Spannung von 15.000 Volt stehe. Das müsse nicht einmal berührt werden, bevor ein Lichtbogen überspringen könne. Hinzu komme, dass beim Sprung von einer Brücke leicht Gegenstände, die unter der Wasseroberfläche treiben, übersehen werden können. Zum anderen stehen rechtliche Folgen im Raum. Wer dafür sorge, dass ein Zug eine Schnellbremsung einleiten muss, dem drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Bei unbefugtem Aufenthalt an Gleisanlagen werde ein Bußgeld in Höhe von bis zu 900 Euro fällig.

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