
Urteile, die nie gefällt wurden und Gerichte, die gar nicht existieren - damit muss sich das Verwaltungsgericht für Herne in Gelsenkirchen auseinandersetzen. Das liegt daran, dass die Rechtsanwaltschaft und Privatleute immer häufiger Künstliche Intelligenz für ihre Schriftsätze nutzen. Laut dem Gericht zitiere die KI teilweise eben aus Fällen und Behörden, die es gar nicht gibt. Insgesamt seien durchaus merkwürdige Inhalte aufgefallen. So seien die Texte oft so lang und unstrukturiert, dass gar nicht deutlich werde, weshalb und wogegen genau geklagt werden soll.
Solche Eingaben könnten dann auch unzulässig sein, heißt es vom Verwaltungsgericht weiter. Per se ungültig seien von KI formulierte Schriftsätze jedoch nicht: es könne für Klagende also ungewollte Konsequenzen haben, Schriftsätze in Fachsprache einzureichen, die sie selbst nicht verstehen. Die Behörde ist die erste Instanz, wenn Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat klagen, häufig geht es zum Beispiel auch um Asylangelegenheiten.