Gericht weist Klage einer Krankenschwester zurück

Im Streit um ihre Versetzung verhandelte das Herner Arbeitsgericht.

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Dabei wies das Gericht die Klage der Intensiv-Krankenschwester zurück. Weil sie nach jeweils 75 Minuten Arbeitszeit eine Maskenpause von einer halben Stunde verlangte, versetzte sie das Krankenhaus auf eine andere Station. In dieser Zeit wollte sie andere Arbeiten erledigen, wo keine Maske nötig sei.

Das sei auf einer Intensivstation aber nicht umsetzbar, heißt es von der Klinik. Sie hatte auf ihr Direktionsrecht verwiesen. Demnach könnten Mitarbeiter überall dort eingesetzt werden, wo die Klinik sie gerade benötige. 

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