
© Stefan Erdmann / Radio Herne
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Justizzentrum Bochum
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Die Revision eines Therapeuten mit Herner Praxis ist gescheitert. Das Urteil wegen Vergewaltigung einer Patientin ist damit rechtskräftig. Der Mann war vom Landgericht Bochum wegen der Vergewaltigung und der Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Mal hatte er seine Patientin zum Sex gedrängt. Und damit hat er auch das Verhältnis Therapeut zu Patientin missbraucht, wie der BGH jetzt festgestellt hat. Er hatte in sich in seinen Sitzungen zunehmend auf das Thema Sex konzentriert. Demnächst dürfte der Mann jetzt eine Ladung zum Haftantritt bekommen.
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