Haft wegen Veruntreuung

Das Landgericht Bochum hat den ehemaligen Geschäftsführer des Vereins Familien und Krankenpflege Herne verurteilt.

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Es hat zwei Jahre und acht Monate Haft wegen Untreue in über 250 Fällen verhängt. Das Gericht hat einen Schaden von knapp 130.000 Euro festgestellt. Auf Kosten des Vereins hatte er sich unter anderem eigene Urlaube, Saunabesuche und Massagen finanziert. Außerdem hatte er mit einer fingiertem Vorstandsbeschluss sein Gehalt um 1.500 Euro monatlich erhöht. Der Angeklagte hatte jetzt im Verfahren ein Geständnis abgelegt.

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