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Das alte Hallenbad in Eickel ist seit 2016 nicht mehr in Betrieb.
© Radio Herne
Das alte Hallenbad in Eickel ist seit 2016 nicht mehr in Betrieb.
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Hallenbad Eickel

Der Rat soll das Bürgerbegehren zum Eickeler Hallenbad für unzulässig erklären.

Veröffentlicht: Donnerstag, 06.11.2025 15:06

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Für die Bürgerinitiative, die sich für den Erhalt und die Sanierung des alten Hallenbad in Eickel einsetzt, gibt es schlechte Aussichten. Der Rat soll in seiner Sitzung nächste Woche feststellen, dass das Bürgerbegehren der BI dazu unzulässig ist. Konkret geht es darum, dass sich dieses Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss von Juli wendet. Die Grundsatzentscheidung für einen Abriss des alten Bades und die Errichtung eines Neubaus, sei aber bereits im März gefallen. Dementsprechend hätte sich ein Bürgerbegehren gegen diese Entscheidung richten müssen. Dafür ist es allerdings inzwischen zu spät, weil eine Frist von drei Monaten gilt. Politik und Verwaltung hätten stets darauf hingewiesen, dass allein der März-Beschluss maßgeblich sei. Wenn das aktuelle Bürgerbegehren nächste Woche für unzulässig erklärt wird, gibt es nach Rechtsauffassung der Stadt keine Möglichkeit mehr, auf diesem Wege einen Abriss und Neubau zu verhindern. Von der Bi hieß es in einer ersten Reaktion, sie sei darüber noch nicht informiert worden.

 

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