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Demnach wird ein Teil des kommunalen Anteils pauschal überwiesen, und kann zum Beispiel für Digitalisierung, öffentliche Sicherheit oder den ÖPNV verwendet werden, auch freie Träger wie Sportvereine könnten davon profitieren. Teilweise seien die Mittel aber auch für konkrete Bereiche vorgesehen, zum Beispiel für Schulen, Kitas und den Ganztag sowie die Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Klimaschutzmaßnahmen. Ziel sei es, eine möglichst schnelle, zielgenaue und bürokratiearme Verwendung des Geldes zu ermöglichen. Außerdem sollen neue Förderprogramme aufgelegt werden.
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