Herne muss 1,2 Millionen Euro zurückzahlen

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

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Dabei handelt es sich um Wettbürosteuern, die hier seit 2014 erhoben wurden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Städte diese Steuern aber nicht länger erheben. Herne hatte daraus allerdings zuletzt sowieso schon immer weniger eingenommen. In der Pandemie-Zeit war deutlich weniger in die Kassen geflossen, aber auch davor wurde schon einen Rückgang verzeichnet. Ende des Jahres gab es in Herne und Wanne-Eickel neun Wettbüros.

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