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Während eines Streits Ende April soll der Mann seine Partnerin erst zweimal in den Hals gestochen und dann erwürgt haben. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Angeklagte soll verschiedene Drogen und Schmerzmittel intus gehabt haben. Neben einer möglichen Haftstrafe geht es bei einem Schuldspruch daher auch um die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Während der Verhandlungen wird ein Sachverständiger dabei sein.
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