Herner zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

Der Angeklagte hatte gestanden zwei obdachlose Jugendliche missbraucht zu haben

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Wegen sexuellen Missbrauchs muss ein Herner knapp vier Jahre ins Gefängnis. Im Prozess vor dem Landgericht Bochum hatte er gestanden, sich an zwei Jungen vergangen zu haben. Die Opfer des Herners waren 12 und 15 Jahre alt. Den Älteren hatte er beim Betteln angesprochen, später brachte der dann den 12-jährigen mit. Einem hatte er dafür zehn Euro bezahlt. Der 57-jährige Herner ist einschlägig vorbestraft. Er hatte nach einem Urteil im Jahr 2002 insgesamt 13 Jahre in der Psychiatrie verbracht. Jetzt versprach er vor Gericht, er werde alles tun, damit so etwas nie wieder passiert.

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