
Im erneuten Prozess um ein Tattoo hat ein Herner vom Landgericht Bochum eine Strafe von vier Jahren und neun Monaten erhalten. Er hatte einem Mann als Strafe das Wort „FUCK“ auf die Stirn tätowiert, weil der ihm wiederum ein falsches Motiv gestochen hatte. Der Angeklagte war im ersten Verfahren zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, wogegen die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision eingelegt hatte. Im ersten Urteil hatte das Gericht das Straf-Tattoo als gefährliche Körperverletzung gewertet. Der Bundesgerichtshof hat darin jedoch eine schwere Körperverletzung gesehen, weil die Verletzung dauerhaft und entstellend ist. Eine schwere Körperverletzung bedeutet eine höhere Mindeststrafe. Das Opfer hatte dem Angeklagten versehentlich einen falschen Zahlencode auf die Finger tätowiert, was aus einer Polizistenbeleidigung eine peinliche Angelegenheit gemacht hatte.