
© Stefan Erdmann / Radio Herne
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Zusätzlich muss der Mann auch sämtliche Gewinne beider Glücksspielgeräte zurückzahlen – gut 2.000 Euro. Die beiden Automaten waren bei einer Kontrolle des Ordnungsamts aufgefallen. Weitere zwei Geräte hatten eine Zulassung. Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagter das Urteil jetzt akzeptiert haben, ist es rechtskräftig.
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