In städtischen Gebäuden gilt ab heute die 3G Regel

Notfallregeln für dringende Anliegen

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Nur geimpfte, genesene oder getestete Menschen dürfen noch zu den Anlaufstellen. Damit soll aber keine Einschränkung des städtischen Dienstleistungsangebot einhergehen, versichert die Verwaltung. Für dringende und nicht aufschiebbare Angelegenheiten hätten die Ämter Notfallregeln für Menschen organisiert, die die 3G Regel nicht erfüllen, organisiert.

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