
Die Bürgerinitiative "Für das Hallenbad Eickel" gibt im Kampf gegen einen Neubau des Bades nicht auf. Sie hat bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Ratsbeschluss eingereicht, am Standort des ehemaligen Hallenbades Eickel ein neues Vario-Bad für das Schul- und Vereinsschwimmen zu errichten.
Ziel einer Kommunalaufsichtsbeschwerde ist es unter anderem, dass die übergeordnete Behörde überprüft, ob die Kommune ihre gesetzlichen Pflichten verletzt hat. Genau das wirft die BI der Stadt Herne in diesem Fall vor. Sie spricht dabei von einem Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und von Verstößen gegen die Mindestanforderungen und Pflichten für Investitionen von Städten und Gemeinden. Sollte die Bezirksregierung feststellen, dass die Beschwerde berechtigt ist, kann sie das Handeln der Stadt offiziell für rechtswidrig erklären. Das kann dazu führen, dass sie der Kommune befiehlt, einen Beschluss aufzuheben.