Klage abgewiesen

Anwohner aus der Nachbarschaft der Zentraldeponie Emscherbruch sind jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert.

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Einige Anwohner aus der Nachbarschaft der Zentraldeponie Emscherbruch sind heute vor Gericht gescheitert. Sie wehren sich gegen die Erweiterung der Anlage und haben deswegen geklagt. Die Anwohner haben sich unter anderem darauf berufen, dass es für eine Erweiterung der Deponie keinen Bedarf gebe. Außerdem hatten sie bemängelt, dass die Auswirkungen des Vorhabens nicht ausreichend ermittelt und geprüft wurden. Das hat das Oberverwaltungsgericht nun anders gesehen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht zu beanstanden, das Verkehrsgutachten sei hinreichend tragfähig, der Planfeststellungsbeschluss weise keine verfahrensrechtlichen Fehler auf, insbesondere bestehe durchaus Bedarf für die Schaffung weitere Deponieflächen und das Vorhaben führe auch nicht zu für die Anwohner unzumutbaren Lärm- oder Luftschadstoffimmissionen. Die Richter wiesen die Klage ab. Das OVG hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Dagegen kann aber beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.

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