
Die Blätter werden bunter, das erste Laub fällt und das rutschige Laub kann für Unfälle sorgen. Die Verbraucherzentrale erinnert deshalb nochmal die Hernerinnen und Herner daran, Herbstlaub vernünftig zu entsorgen. Auf den Gehwegen gibt es eine Pflicht zum Fegen, das betrifft das eigene Grundstück. Eigentümer können diese Pflicht an die Mieter weiterreichen, das muss dann aber auch so im Mietvertrag festgehalten werden.
Die Verbraucherzentrale rät außerdem zu einer privaten Haftpflichtversicherung, denn die tritt in der Regel ein, wenn doch jemand auf nassem Laub gestürzt ist. Das Laub sollte am besten in die Biotonne, in Laubsäcke oder auf den eigenen Kompost. Verboten ist es, Laub anzuzünden. Im eigenen Garten kann das Laub liegengelassen werden – hier profitieren der Boden oder auch Tiere dann auch von dem Schutzmantel.