
© bokan - Fotolia
© bokan - Fotolia
Anzeige
Der Herner, der die Halloween-Feierlichkeiten in der Siedlung Teutoburgia verhindern will, hat eine erneute Beschwerde dagegen eingelegt - diesmal beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Zuvor war er mit seinem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert. Die Richter hatten seinen Antrag als unzulässig abgewiesen, da er weder in der Siedlung wohnt noch dort Eigentum besitzt. Außerdem sah das Gericht keine Beeinträchtigung des Denkmalwerts durch die kurzzeitigen Halloween-Dekorationen. Das OVG entscheidet nun im Eilverfahren – mit dem Ergebnis wird noch heute gerechnet. Das Urteil wäre dann endgültig.
Anzeige