Osterfeuer

Die Stadt Herne weist darauf hin, dass Osterfeuer nur in einer bestimmten Zeit abgebrannt werden dürfen.

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Erlaubt sind sie nur von Karsamstag bis Ostermontag, und das zeitlich begrenzt von 18-22 Uhr. Außerdem dürfen Privatleute keine Osterfeuer veranstalten, sondern nur Glaubensgemeinschaften, eingetragene Vereine oder größere Organisationen. In diesem Jahr sind bei der Stadt 22 Osterfeuer angemeldet worden - weitere Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

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