Pandemie ohne Auswirkungen auf Arbeitsgericht

Kaum Klagen in Zusammenhang mit Corona

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Die Corona-Pandemie hatte im vergangenen Jahr noch keinen großen Einfluss auf Prozesse vor dem Herner Arbeitsgericht. Es habe keine auffällig gehäuften Kündigungsschutzverfahren durch die Pandemie gegeben, heißt es in der Jahresbilanz des Gerichtes. Hier wirkten offenbar die Regelungen zur Kurzarbeit, heißt es. Nur in einigen wenigen Fällen seien beispielsweise ausbleibende Zahlungen von der Arbeitgeberseite mit pandemiebedingten Einnahme- bzw. Umsatzverlusten begründet worden. Dagegen hätten betroffene Arbeitnehmer dann geklagt. Insgesamt hat sich die Zahl der Klageeingänge beim Herner Arbeitsgericht kaum verändert. Etwa zwei von drei Verfahren endeten im vergangenen Jahr mit einem Vergleich.

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