
Der Herner Rat hat das Bürgerbegehren zum Hallenbad Eickel für unzulässig erklärt. Damit wäre der Weg für den geplanten Neubau frei. Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Hallenbads Eickel wäre damit vom Tisch. 61 Ratsmitglieder stimmten in der Sitzung gestern dafür es für unzulässig zu erklären, zwei dagegen, fünf enthielten sich. Die Stadtverwaltung hatte in ihrer Vorlage erklärt, dass das Begehren zu spät eingereicht wurde und sich auf einen alten Ratsbeschluss bezieht – deshalb sei es rechtlich nicht mehr zulässig. Damit kann die Stadt jetzt mit den Plänen für Abriss und Neubau am Standort Eickel weitermachen:
Die Bürgerinitiative, die den Erhalt des alten Gebäudes gefordert hatte, prüft nun rechtliche Schritte und will eventuell beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen oder ein weiteres Bürgerbegehren auf den Weg bringen.