Rückschlag für Mondritter ?
Veröffentlicht: Samstag, 28.08.2021 13:58
Stadt hält Bürgerbegehren pro Hallenbad Eickel nicht für möglich
Die Mondritterschaft hat Antwort auf die Bitte um Prüfung ihres Antrag auf ein Bürgerbegehren für die Wiedereröffnung des Hallenbades Eickel erhalten. Darin teil die Stadt mit, dass der von der Ritterschaft formulierte Antrag so nicht zulässig sei. In dem Antrag hatte die Mondritterschaft zwei Ziele des Bürgerbegehrens genannt. Zum einen die Rückabwicklung des Kaufes des Bades durch die städtische Entwicklungsgesellschaft. Zum anderen die Wiederinbetriebnahme des Schwimmbades. Eine Wiedereröffnung könne durch ein Bürgerbegehren aber nicht erreicht werden, da der Ratsbeschluss zur Schließung zu lange zurückliegt. Die Widerspruchsfrist dafür sei schon lange abgelaufen, so die Stadt.
Die Rückabwicklung des Kaufes hingegen könne durch ein Bürgerbegehren noch angefochten werden, hier laufe die Widerspruchsfrist noch. Beide Forderungen zusammen könnten in einem Bürgerbegehren aber nicht miteinander verknüpft werden. Eine Stellungnahme der Mondritterschaft zum Bescheid steht noch aus.