Schnee und Eis in Herne

Was zu beachten ist

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Entsorgung Herne weist aus gegebenem Anlass auf die Regeln für die Beseitigung von Schnee- und Eis hin. Grundsätzlich seien dazu die Grundstückseigentümer oder Vermieter verpflichtet, heißt es. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind. Schnee muss sofort nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden, und zwar an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr , an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Glätte ist ebenfalls sofort nach dem Entstehen zu beseitigen. Weitere Infos unter:


https://www.entsorgung-herne.de/winterdienst/

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