Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode gesucht

Ehrenamtliche unterstützen Richter bei der Urteilsfindung

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Die Laienrichter sind in Strafprozessen an Amts - und Landgerichten tätig. Wer sich für dieses Ehrenamt bewirbt, von dem werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem Erfahrungen in der Erziehung von Jugendlichen vorweisen können.

Genau wie die professionellen Richter müssen die Ehrenamtlichen aus Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können, wie der Sachverhalt tatsächlich ist. Dabei sind sie mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gerichte erforderlich.


Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bei der Stadt Herne, Büro Oberbürgermeister, Postfach 101820, 44621 Herne, Telefon 0 23 23 / 16 - 29 64 oder per E-Mail an schoeffenwahl@herne.de bewerben.

Interessierte für das Amt der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen richten Ihre Bewerbung an den Fachbereich Kinder-Jugend-Familie, Postfach 101820, 44621 Herne, Telefon 0 23 23 / 16 - 34 85 oder per E-Mail an jugendschoeffen@herne.de.

Bewerbungsformulare können unter www.schoeffenwahl.de abgerufen werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 17. März 2023.

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