Sicherungsverfahren gegen Hernerin wegen Gewaltausbrüchen

Staatsanwalt geht von psychischer Erkrankung aus

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Gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und anderes - die Liste, warum eine 44-Jährige Hernerin ab heute vor Gericht steht, ist lang. So soll sie beispielsweise in Rahmen eines Hausbesuches ihre damalige gesetzliche Betreuerin in einen Sessel gedrückt, durch das Gesicht gekratzt sowie sie ins Gesicht geschlagen, gespuckt und gewürgt haben.

Einem Pizzalieferanten soll sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm sein Portemonnaie weggenommen haben und Polizeibeamte soll sie an ihrer Wohnungstür mit einer Bratpfanne bedroht und beleidigt, andere mit dem Tod gedroht haben. Allerdings handelt es sich bei dem Prozess um ein Sicherungs- und nicht um ein Strafverfahren. Die Beschuldigte soll an einer psychischen Erkrankung leiden, sodass die Staatsanwaltschaft von Schuldunfähigkeit und der Erforderlichkeit einer Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus ausgeht.

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