Stadt geht neue Corona-Schutzverordnung nicht weit genug

Einheitliche Testregeln in Kitas werden begrüßt

Arzt, der Speichelprobe aus dem Mund des Patienten entnimmt und dabei das diagnostische Verfahren für Speicheluntersuchungen durchführt.
© Dmitry Naumov/Shutterstock.com

Es gibt neue Testregeln für Kitas in NRW und dabei hat das Land Ideen aus Herne aufgegriffen. Der Krisenstab hatte ursprünglich einen eigenen Vorschlag für ein einheitliches Vorgehen in den Einrichtungen zur Genehmigung vorgelegt. Aus Düsseldorf hieß es daraufhin, die Stadt solle sich bis zur nächsten Corona-Verordnung gedulden. Jetzt gibt es einheitliche Regeln, nämlich eine Testpflicht, wenn es in der Einrichtung zu einer Infektion kommt.

10 Tage lang müssen alle Kinder dann mindestens vier Mal getestet werden. Das dürfen allerdings weiter auch die Eltern zu Hause durchführen, müssen dann nur schriftlich versichern, dass es einen aktuellen negativen Test gibt. Der Herner Krisenstab wollte eigentlich, dass diese Überprüfung an offizieller Stelle durchgeführt wird, zum Beispiel in der Kita unter Aufsicht oder an einem Testzentrum.

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