Stadt gewinnt vor Oberverwaltungsgericht

Baugenehmigung Bergstraße rechtens

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Zu dem umstrittenen Bau eines Mehrfamilienhauses in einem Landschaftsschutzgebiet in Herne-Süd ist eine Entscheidung gefallen.

Das Oberverwaltungsgericht Münsteraner hat die Klage des BUND dagegen abgewiesen. Außerdem hat das Gericht die erteilte Baugenehmigung für rechtens erklärt und ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen wieder einkassiert. Die Stadt hatte dagegen Berufung eingelegt. Nach einer Ortsbegehung schloss sich das OVG der Ansicht der Stadt an, dass es sich bei dem Grundstück an der Bergstraße um eine Baulücke handele und es deshalb bebaut werden dürfe. Die Baugenehmigung verstoße nicht gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften. Eine Revision ist nicht zugelassen.

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