Stalking-Prozess: Doch Bewährung?

Staatsanwaltschaft fordert ein halbes Jahr.

© Paul Hill - Fotolia

Im Prozess um einen Stalkingfall mit Todesfolge hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr gefordert. Und zwar nur wegen Stalkings der Herner Frau, die sich kurz darauf mit Tabletten das Leben genommen hatte. Es sei nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte habe vorhersehen können, dass er die Frau mit seinen Attacken in den Tod getrieben habe, so der Ankläger. Der Mann hatte sie unter anderem beleidigt, beschimpft, ihr permanent aufgelauert und bei ihr sturmgeklingelt. Das Urteil soll in der kommenden Woche gesprochen werden. 

Weitere Meldungen

skyline