Stallpflicht droht

Veterinäramt ruft Geflügelhalter auf, sich vorzubereiten.

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Das für Herne zuständige Veterinäramt warnt vor dem Ausbruch der Geflügelpest. Züchter und Halter dieser Tiere in unserer Stadt sollten sich auf eine mögliche Stallpflicht vorbereiten. Eine Stallpflicht gilt seit heute bereits in Teilen von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl. Grund dafür ist, dass die Geflügelpest in Bottrop-Kirchhellen aufgetreten ist. Daraufhin wurde die Stallpflicht für den in diesem Fall festgelegten Umkreis, der sogenannten Überwachungszone, angeordnet. Sollte die Geflügelpest näher an Herne heranrücken, könnte auch für Teile unseres Stadtgebietes eine Stallpflicht für Hausgeflügel ausgesprochen werden. Die Tiere, zum Beispiel Hühner, Wachteln, Enten oder Gänse, dürfen dann nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer überdachten Vorrichtung gehalten werden. Es muss sichergestellt sein, dass keine Wildvögel eindringen können.

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